Datenschutzerklärung zum Einsatz von Fernwartungssoftware entsprechend EU-DSGVO (EU-GDPR EU-General Data Protection Regulation)
Beim Einsatz von Teamviewer Quicksupport erhalten wir nur einmalig, in ihrer Anwesenheit, Zugriff auf ihr Endgerät (inkl. Daten).
In diesem Fall sind keine weiteren Verträge notwendig.
- sie sind während der Fernwartung über alle datenschutzrelevanten Tätigkeiten informiert
- wir protokollieren in unserer Software „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ den Support
Beim dauerhaften Einsatz der Teamviewer Vollversion müssen wir laut
DSGVO mit ihnen einen Vertrag 'Auftragsverarbeitung im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)' abschließen.
Sollte ihnen dieser noch nicht vorliegen, machen sie uns bitte darauf aufmerksam.